Beim Bioabfall: Öko-Disziplin ist Pflicht

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KBR-Infokampagne stimmt ein auf eine wichtige Gesetzesnovelle – Strengere Vorgaben ab Mai 2025

Welche Abfälle kommen in die Biotonne? Wie werden sie richtig verpackt, ehe sich der braune Deckel öffnet? Und nach der Leerung: Wohin wird der Bioabfall aus Rödermark gebracht? Was passiert damit? Diese und viele weitere Fragen zum Verwertungskreislauf werden von den Kommunalen Betrieben (KBR) verstärkt ins Blickfeld gerückt.

Der kommissarische KBR-Leiter Reiner Rebel verdeutlicht, warum das so ist. Eine Novelle der Bioabfallverordnung kündigt sich an. Ab Mai 2025 wird der Grenzwert für „Fremdstoffe“, die in den Biotonnen landen, aber dort eigentlich nichts zu suchen haben, von derzeit 3 auf dann nur noch 1,0 Massenprozent gesenkt.

Das bedeutet: Wird in den Verwertungsanlagen beim angelieferten Bioabfall mehr als ein Prozent störendes und unzulässiges Material registriert (Plastik, Metallteile etc.), so kann der Betreiber des jeweiligen Sortier- und Recyclingbetriebes ab Frühjahr kommenden Jahres die Annahme verweigern. Für die Kommunen und Kreise, die den Service der Verwertung nach der Tonnenleerung nutzen, sind wachsende Konfliktpotenziale und erhebliche Mehrkosten deshalb ein drohendes Szenario, das mit verstärkter Aufklärungsarbeit tunlichst umschifft werden soll.

Auch die Stadt Rödermark, die den Bioabfall ihrer Einwohner über den Kreis Offenbach (als entsorgungspflichtige Körperschaft) in die Verwertungsanlage der Rhein-Main Biokompost GmbH im Osten Frankfurts einspeisen lässt, muss sich auf die neuen Vorgaben und Herausforderungen einstellen. Das ist eine im wahrsten Sinne des Wortes gewichtige Aufgabe. Denn in der Stadt an der Rodauquelle rangiert das Volumen, das aus den Biotonnen in die Müllfahrzeuge verfrachtet wird, mit knapp 2.500 Tonnen pro Jahr an erster Stelle der dortigen Abfall-Tabelle.

Rest-, Grün- und Sperrabfall sowie Altpapier bilden die anderen großen Fraktionen, wenn das Stichwort „ausrangiert“ aufgerufen wird. Doch ans Mengenniveau des Bioabfalls reichen sie alle nicht heran. Das signalisiert aus Sicht von Rebel, dass sich alle Beteiligten sehr aufmerksam und gewissenhaft auf die Grenzwert-Umstellung vorbereiten sollten.

Der KBR-Chef erläutert: „Die in Rödermark gesammelten Bioabfälle entsprechen weitgehend den aktuellen gesetzlichen Maßgaben. Gleichwohl gibt es bei der Verpackung noch deutlich Luft nach oben. Insbesondere die Verwendung von Plastiktüten und von sogenannten ‚Bioabfallbeuteln‘ auf Maisstärkebasis führt bei der Herstellung von Gütekompost zu Problemen.“

Fazit: Öko-Disziplin ist Pflicht beim Befüllen der Biotonnen, denn schließlich werden die Zügel ab Mai kommenden Jahres noch ein Stück weiter angezogen. Ab Herbst 2024 wird es auf der Ebene der Stadtteile und Wohngebiete verstärkt Behälterkontrollen geben. So sollen die Nutzer der Biotonnen auf etwaige Fehlbefüllungen hingewiesen und gezielt beraten werden.

Foto: Wie Biotonnen nicht befüllt sein sollten… Organischer Abfall in Plastiktüten: Eine Unsitte, auf deren Eindämmung im Zuge der Gesetzesnovelle noch stärker zu achten ist.

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